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Grundversicherung KVG

Wenn du deinen Wohnsitz in der Schweiz hast, ist es für dich notwendig, die obligatorische Grundversicherung abzuschliessen. Bestehend aus den Elementen Krankenkassenprämien , Versicherungsmodell und Franchise unterscheiden sich die Krankenversicherungen zwischen Grundversicherung KVG und den Zusatzversicherungen VVG.

Die monatlichen Kosten sind abhängig von der ausgewählten Krankenkasse bei der du deine Grundversicherung abschliesst. Der Prämienrechner errechnet für Deinen Wohnsitz die günstigste Krankenkasse. Sparpotential gegenüber deiner bisherigen Krankenkasse auf, worüber du dann dein persönliches Offerte unverbindlich und kostenlos anfordern kannst.

Abdeckung der Grundversicherung KVG

Die gesetzlich geregelten Leistungen sind bei jeder Grundversicherung Krankenkasse gleich. Unterschiede gibt es nur wenn du deinen Wohnsitz wechselst. Dann musst du deine Grundversicherung anpassen lassen oder einen Krankenkassenwechsel durch führen. In den verschiedenen Kantonen sind ebenfalls Unterschiede in der Preisgestaltung zu finden. Abgedeckt sind Krankheits- und Behandlungskosten, wobei es keine Grenze gibt. Bei einer Mutterschaft übernimmt die Grundversicherung sämtliche Behandlungen und Medikamente, die während dessen notwendig sind.

Leistungen der Grundversicherung KVG

Die Grundversicherung KVG übernimmt verschiedene Leistungen des Gesundheitswesen. Darunter zählt die ambulante Behandlung inklusive der Alternativmedizin, Spitalaufenthalte, stationäre Aufenthalte, gegebenenfalls Ausland-Krankenkassen-Leistungen, Mutterschafts- bzw. Schwangerschaftsleistungen, Transport und Rettungskosten, Sehhilfen wie zum Beispiel Brillen und Kontaktlinsen, Zahnbehandlungen, allgemeine Pflege und Psychotherapie.

Ambulante Behandlungen – Alternativmedizin

Leistungen zum kantonalen Tarif beeinhalten Akupunktur, anthroposophische Medizin, Ernährungsberatern, chinesische Medizin, Homöopathie, Ernährungsberatern, Chiropraktikern und bei anerkannten Ärzten, Chiropraktikern, Ernährungsberatern, Hebammen, Logopäden, Physio- und Ergotherapeuten, Krankenschwestern und Krankenpflegern.

Spitalaufenthalte

Gemäss den gesetzlich vorgeschriebenen KVG, sind die Leistungen ohne betragliches Limit und zeitlich unbeschränkter Kostendeckung in allgemeiner Abteilung zu übernehmen.

Stationäre Aufthalte

Der Aufenthalt und die grenzenlose Behandlung in der allgemeinen Abteilung sind in den Leistungen der Grundversicherung KVG enthalten.

Ausland-Krankenkassen-Leistungen

Notfälle für ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland sind abgedeckt und werden mit dem doppelten Tarif des Wohnkantons abgerechnet.

Mutterschaft bzw. Schwangerschaftslleistungen

In den Leistungen der KVG sind enthalten: 8 Kontrolluntersuchungen, 2 Ultraschalluntersuchungen bei normaler Schwangerschaft, die Geburt zu Hause oder im Spital, ein Geburtsvorbereitungskurs von maximal CHF 150, eine Stillberatung mit maximal 3 Sitzungen und die Kontrolle nach der Geburt.

Transport- und Rettungskosten

Dazu zählen bei den Transportkosten 50% der Kosten, maximal CHF 500 pro Kalenderjahr, sowie die Rettungskosten die sich ebenfalls auf 50% der Kosten, maximal CHF 5000 pro Kalenderjahr belaufen.

Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)

Unter der Voraussetzung einer ärztlichen Verordnung für Brillen bzw. Sehhilfen bis zu CHF 180, sind bis zum 18. Lebensjahr die Kosten zu übernehmen.

Zahnbehandlungen

Schwere Erkrankungen im Kausystem, Zahnunfälle sowie die Behandlung aufgrund einer schweren Allgemeinerkrankung werden mit Kostenabdeckung abgesichert und übernommen.

Alle weiteren Leistungen müssen, vor allem bei Kinder über eine Zusatzversicherung abgedeckt werden.

Allgemeine Pflege

Untersuchungen, Behandlungen und Pflegemassnahmen durch anerkannte Spitex Organisationen zu Hause oder in einem Pflegeheim werden prinzipiell mit der Grundversicherung übernommen. Auch hier gilt es, alle weiteren Leistungen über die Zusatzversicherung abdecken zu lassen.

Psychotherapie

Bei der Grundversicherung muss die Kostenabdeckung immer über einen Arzt abgesichert werden.

Prämien vergleichen

Bei der Grundversicherung sind die Leistungen gesetzlich geregelt und bei jeder Krankenkasse gleich. Mit dem Prämienrechner kannst du dein günstiges und passendes Angebot finden und dir ein kostenloses und unverbindliches Offerte anfordern.

Franchise bei der Grundversicherung

Unter Franchise versteht man den Selbstbehalt bei Medikamenten oder bestimmten Behandlungen. Es ist möglich mit diesem Franchise seine eigene Krankenkassenprämie zu regulieren. Es gibt einen Unterschied bei den Franchisen von CHF 300 bis CHF 2.500. Wenn du dich für eine hohe Franchise entscheidest, dann verringert sich deine Krankenkassenprämie, die du monatlich entrichten musst.

Wenn du deine Franchise ändern oder wechseln möchtest, dann ist das zu 01. Januar eines Jahres möglich. Dafür musst du die Änderung jedoch bis spätestens 30. November des Vorjahres angemeldet haben. Mit dem Wechsel des Franchises kannst du nicht nur deine Krankenkassenprämien einsparen, sondern auch die Heilungskosten effektiv senken. Mit unserem Krankenkassenvergleich Rechner kannst du dir die passende Franchise ausrechnen lassen und mit einander vergleichen. Da eine attraktive Prämie von deinem Wohnsitz abhängig ist, lohnt sich ein Vergleich jederzeit.