Krankenkassenberatung

Spare Geld bei der Krankenkasse. Kostenlose Beratung für alle Belange rund um die Krankenkasse. Bei der Krankenkasse lässt sich richtig viel Sparen – auch durch Familienrabatte, Kollektivrabatte und Einzelrabatte! Profitier jetzt – unsere Beratung ist kostenlos und unverbindlich!

Kontakt

Krankenkassen kündigen: Vereinfachen Sie Ihren Wechsel mit unseren Tipps

Vorgehensweise bei Kündigung

Wieviel Geld Sie sparen bei einer Kündigung oder einem Wechsel der Krankenkasse, können Sie über unseren Krankenkassenvergleich Rechner prüfen lassen. Mit dem Krankenkassenvergleich haben Sie die Möglichkeit, innerhalb weniger Minuten eine kostenlose Offerte anzufordern. Beachten Sie dabei das Sparpotential, welches Ihnen zu gute kommt.

Grundversicherung kündigen

Die Kündigung einer Grundversicherung kann jederzeit vorgenommen werden. Empfehlenswert ist es, so früh wie möglich einen Krankenkassenwechsel durchzuführen. Die Kündigung sollte per Einschreiben versendet werden.

Achtung Kündigungsfrist!

Sie wollen Ihre Krankenkasse zum 31. Dezember kündigen, dann sollte die Kündigung per Einschreiben spätestens am letzten Arbeitstag im November bei der Krankenkasse eintreffen, bei der Sie die Kündigung einreichen wollen. Der 31. Dezember ist für die Krankenkassen ein Termin, der als Kündigungsdatum nicht verpasst werden darf. Empfehlenswert ist es nicht bis zum letzten Monat zu warten. Wir bieten Ihnen an, über unsere Offerte während des Jahres die alte Krankenkasse zu kündigen bzw. einen Krankenkassen-Wechsel mit unserem kostenlosen Krankenkassenvergleich Rechner durchzuführen. Nach dem Vergleich der Prämien können Sie umgehend ein kostenloses Offerte inklusive Kündigungsformular beantragen.

Sonderregelung

Wenn Sie eine 300 Franken Franchise besitzen und kein alternatives Versicherungsmodell wie zum Beispiel HMO oder Telmed ausgewählt haben, dann können Sie ohne Bedenken zum 30. Juni des Jahres Ihre Grundversicherung kündigen.

Wissenswertes

Eine Kündigung deiner obligatorischen Krankenkasse (Grundversicherung) wird nur akzeptiert, wenn keine Prämien oder Zahlungen offen sind. Die Kündigung verläuft dann ohne Probleme und du kannst ein Wechsel der Krankenversicherung in betracht ziehen

Wenn es um die Grundversicherung geht, muss dich die Krankenkasse annehmen, die du dir ausgesucht hast. Anders geregelt ist es bei den Zusatzversicherungen. Diese sind von vielen Faktoren, Leistungen und Richtlinien der Krankenkassen abhängig, inklusive des Gesundheitszustandes der Patienten. Die Krankenkasse hat jederzeit das Recht, die Leistungen einzustellen oder die Krankenversicherung zu kündigen, wenn die angeforderten Prämien nicht eingezahlt werden.

Bevor die Zusatzversicherung gekündigt werden kann, solltest du den Vertrag lesen, denn darin sind Vertragsvereinbarungen und Kündigungsfristen geregelt und müssen beachtet werden. Bei einer Kündigung der Zusatzversicherung gelten die mit der Versicherung vereinbarten vertraglichen Bedingungen und Kündigungsfristen.